Alle Informationen zur TKG-Novelle und was sich beim Kabelfernsehen ändert

Kabelfernsehen wird Aufgabe der NUWOG-Mieter in Neu-Ulm!

So gelingt die gesetzliche Änderung der TV-Umstellung ab 1. Juli 2024 bei Ihnen als Mieter der NUWOG. Das Nebenkostenprivileg fällt weg. Und das betrifft die TV-Gebühren in Ihrer Nebenkostenabrechnung, Sie können nun selbst einen Anbieter wählen.

Warum ändert sich Ihre Nebenkostenabrechnung für Kabelfernsehen?

Zum 1. Dezember 2021 trat mit der TKG-Novelle eine Anpassung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft. Hierdurch ergaben sich viele Änderungen für die Nutzer von Telekommunikationsdiensten wie Internet, Telefon und Fernsehen.

Eine der größten Änderungen betrifft den Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehverträge, die durch die NUWOG als Eigentümer und Hausverwaltung geschlossen wurde. Die Abrechnung der TV-Kabelanschlussgebühren in Mehrfamilienhäusern (Mehrnutzervertrag) darf zukünftig nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Somit darf zukünftig jeder Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss nutzen möchte.

 

Was bedeutet das nun für
Sie als Mieter?

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Wie geht die SWU TeleNet vor?

 

  • Ist die SWU TeleNet Ihr bisheriger Anbieter, wird Ihr TV-Kabelanschluss nicht unangekündigt abgeschaltet.
  • Die NUWOG musste durch die gesetzliche Vorgabe nun den Mehrnutzervertag mit uns kündigen und hat mit uns eine Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung unterzeichnet. Deshalb bieten wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot für einen TV-Einzelvertrag an.
  • Mit dem Angebot erhalten Sie auch alle Informationen zum Umstellungstermin.
  • Mit einer rechtzeitigen Beauftragung stellen Sie sicher, dass Sie lückenlos weiterversorgt werden.
  • Zum angekündigten Umstellungstermin wird dann tatsächlich der Anschluss abgeschaltet.
  • Sie sind Internet- und/oder Telefonie-Kunde? Keine Sorge, diese Anschlüsse können weiterhin genutzt werden.
  • Wenn Sie bereits ein PayTV-Paket bei uns nutzen, ist ein TV-Einzelvertrag zwingend erforderlich.
Bild: Kabelfernsehen wird Mietersache

So schauen Sie weiterhin wie gewohnt TV

1. Prüfen Sie Ihre Adresse

2. Bestellen Sie bei uns ein TV & Radio Produkt

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