für Privatkunden

Wärmepreisbremse

 

Wärmepreisbremse

Für Privatkunden

Die hier erläuterte Wärmepreisbremse war im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gültig. Seit dem 01.01.2024 gilt wieder der aktuelle Wärmepreis, den Sie auf Ihrem Preisanpassungsschreiben bzw. hier finden können.

Bei der Wärmepreisbremse erhalten Privathaushalte für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 einen vergünstigten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto), in dem auch die staatlich veranlassten Preisbestandteile der „CO2-Umlage“ und der „Gasumlage für Wärmeanteil“ enthalten sind. Für die verbleibenden 20 Prozent des prognostizierten Wärmeverbrauchs gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über den 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.

Beispielrechnung für die Wärmepreisbremse bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einer Anschlussleistung von 12 kW, Arbeitspreis 14,86 Cent/kWh in unserem Fernwärmeversorgungsvertrag TF-ZMFW (aktuelle Preise finden Sie hier). In der Hochrechnung ist die vertraglich vereinbarte, quartalsweise Preisanpassung nicht berücksichtigt. Die Werte sind auf ganze Zahlen gerundet, alle Preise sind Brutto-Preise.

Berechnung ohne Preisbremse:
Gesamter Arbeitspreis: 15.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 2.229 €
Entgelt für CO2-Emissionen: 15.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 147 €
Gasumlage für Wärmeanteil: 15.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 99 €
+ Grund- und Verrechnungspreis in Höhe von 657 €
= Preis ohne Preisbremse: 3.134 €

Berechnung mit Preisbremse:
Verbrauch: 15.000 kWh/Jahr
→ 80 % = 12.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 3.000 kWh

vergünstigter Wärmepreis: 12.000 kWh * 9,50 Cent/kWh = 1.140 €
+ vertraglicher Arbeitspreis: 3.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 446 €
+ Entgelt für CO2-Emissionen: 3.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 29 €
+ Gasumlage für Wärmeanteil: 3.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 20 €
+ Grund - und Verrechnungspreis in Höhe von 657 €
= Preis mit Preisbremse: 2.292 €

Berechnung Entlastung:
3.134 € - 2.292 € = 842 €

In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 842 € bringen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Der Entlastungsbetrag wird auf Ihrer Rechnung gutgeschrieben.

Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse. Außerdem geben wir Ihnen gerne Tipps, wie Sie zuhause Energie sparen können. Über Ihr Einsparpotential beim Heizen mit Fernwärme haben wir Sie bereits im Dezember 2022 in einem persönlichen Schreiben informiert. Allgemeine Informationen über die Einsparungen, die entstehen, wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen um ein Grad Celsius senken, finden Sie hier.