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Wärmepreisbremse

Für Privatkunden

Bei der Wärmepreisbremse erhalten Privathaushalte für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 einen vergünstigten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto), in dem auch die staatlich veranlassten Preisbestandteile der „CO2-Umlage“ und der „Gasumlage für Wärmeanteil“ enthalten sind. Für die verbleibenden 20 Prozent des prognostizierten Wärmeverbrauchs gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über den 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.

Beispielrechnung für die Wärmepreisbremse bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einer Anschlussleistung von 12 kW, Arbeitspreis 14,86 Cent/kWh in unserem Fernwärmeversorgungsvertrag TF-ZMFW (aktuelle Preise finden Sie hier). In der Hochrechnung ist die vertraglich vereinbarte, quartalsweise Preisanpassung nicht berücksichtigt. Die Werte sind auf ganze Zahlen gerundet, alle Preise sind Brutto-Preise.

Berechnung ohne Preisbremse:
Gesamter Arbeitspreis: 15.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 2.229 €
Entgelt für CO2-Emissionen: 15.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 147 €
Gasumlage für Wärmeanteil: 15.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 99 €
+ Grund- und Verrechnungspreis in Höhe von 657 €
= Preis ohne Preisbremse: 3.134 €

Berechnung mit Preisbremse:
Verbrauch: 15.000 kWh/Jahr
→ 80 % = 12.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 3.000 kWh

vergünstigter Wärmepreis: 12.000 kWh * 9,50 Cent/kWh = 1.140 €
+ vertraglicher Arbeitspreis: 3.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 446 €
+ Entgelt für CO2-Emissionen: 3.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 29 €
+ Gasumlage für Wärmeanteil: 3.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 20 €
+ Grund - und Verrechnungspreis in Höhe von 657 €
= Preis mit Preisbremse: 2.292 €

Berechnung neuer Abschlag am Beispiel:
Alter Abschlag: 3.134€ / 12 Monate = 261 € pro Monat
Neuer Abschlag: 2.292€ / 12 Monate = 191 € pro Monat

In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 840 € bringen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Der Entlastungsbetrag wird auf Ihrer Rechnung gutgeschrieben. Ihre individuelle Hochrechnung mit dem für Sie prognostizierten Verbrauch erhalten Sie schnellstmöglich. Die für das Erstellen des Schreibens notwendigen IT-Prozesse werden derzeit unter Hochdruck umgesetzt.

Die Preisbremse tritt zum 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Gelten soll sie voraussichtlich bis 30. April 2024.
Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse. Außerdem geben wir Ihnen gerne Tipps, wie Sie zuhause Energie sparen können. Über Ihr Einsparpotential beim Heizen mit Fernwärme haben wir Sie bereits im Dezember 2022 in einem persönlichen Schreiben informiert. Allgemeine Informationen über die Einsparungen, die entstehen, wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen um ein Grad Celsius senken, finden Sie hier.

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