Strompreisbremse
Für Privatkunden
Bei der Strompreisbremse erhalten Privathaushalte für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen vergünstigten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für die verbleibenden 20 % gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.
Beispiel für die Berechnung der Strompreisbremse für einen durchschnittlichen 4-Personen Haushalt.
(angenommener Verbrauch: 2.500 kWh/Jahr; angenommener Arbeitspreis: 56 Cent/kWh (brutto), angenommener Grundpreis: 164 Euro/Jahr (brutto), angenommener Abschlag: 130 €/Monat (brutto))
Berechnung ohne Preisbremse:
2.500 kWh * 56 Cent/kWh = 1.400 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis ohne Preisbremse: 1.564 €
Berechnung mit Preisbremse:
Verbrauch: 2.500 kWh/Jahr
→ 80 % = 2.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 500 kWh
2.000 kWh * 40 Cent/kWh = 800 €
500 kWh * 56 Cent/kWh = 280 €
Gesamtsumme: 1.080 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis mit Preisbremse: 1.244 €
Berechnung Entlastung:
1.564 € - 1.244 € = 320 €
In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 320 € bringen. Dieser Entlastungsbetrag wird auf Ihrer Rechnung gutgeschrieben.
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Strompreisbremse. Außerdem geben wir Ihnen gerne Tipps, wie Sie zuhause Energie sparen können.