Strompreisbremse
Für Privatkunden
Bei der Strompreisbremse erhalten Privathaushalte für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen vergünstigten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für die verbleibenden 20 % gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.
Beispiel für die Berechnung der Strompreisbremse für einen durchschnittlichen 4-Personen Haushalt.
(angenommener Verbrauch: 2.500 kWh/Jahr; angenommener Arbeitspreis: 56 Cent/kWh (brutto), angenommener Grundpreis: 164 Euro/Jahr (brutto), angenommener Abschlag: 130 €/Monat (brutto))
Berechnung ohne Preisbremse:
2.500 kWh * 56 Cent/kWh = 1.400 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis ohne Preisbremse: 1.564 €
Berechnung mit Preisbremse:
Verbrauch: 2.500 kWh/Jahr
→ 80 % = 2.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 500 kWh
2.000 kWh * 40 Cent/kWh = 800 €
500 kWh * 56 Cent/kWh = 280 €
Gesamtsumme: 1.080 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis mit Preisbremse: 1.244 €
Berechnung Entlastung:
1.564 € - 1.244 € = 320 €
Berechnung neuer Abschlag:
320 € / 12 Monate = 26,67 €/Monat
130 € - 26,67 € = 103,33 €/Monat
In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 320 € bringen. Dieser Entlastungsbetrag wird auf Ihrer Rechnung gutgeschrieben. Ihre individuelle Hochrechnung mit dem für Sie prognostizierten Stromverbrauch erhalten Sie schnellstmöglich. Die für das Erstellen des Schreibens notwendigen IT-Prozesse werden derzeit unter Hochdruck umgesetzt.
Die Preisbremse tritt zum 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Gelten soll sie voraussichtlich bis 30. April 2024.
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Strompreisbremse. Außerdem geben wir Ihnen gerne Tipps, wie Sie zuhause Energie sparen können.