Energie-Preisbremsen für Privatkunden

 

Die Preisbremsen für Privatkunden im Überblick

StrompreisbremseGaspreisbremseWärmepreisbremse
EingruppierungEntnahmestelle
< 30.000
kWh/Jahr
Entnahmestelle
< 1.500.000
kWh/Jahr
Entnahmestelle
< 1.500.000
kWh/Jahr
Laufzeit1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023
Entlastungskontingent80 %
des prognostizierten Jahresverbrauchs
80 %
des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs
80 %
des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs
Preisbremse/ Referenzpreis40 ct/kWh
(Brutto)
12 ct/kWh
(Brutto)
9,5 ct/kWh
(Brutto)
EntlastungsbetragMonatlicher Entlastungsbetrag = (individueller Preis - Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind per Gesetz bis zum Ende des Jahres 2023 wirksam. Eine Verlängerung bis Ende April 2024 war geplant. Die aktuelle Haushaltdebatte in der Bundesregierung führt nun dazu, dass die staatlichen Hilfen zum Jahresende auslaufen und nicht verlängert werden.

Hier können Sie noch einmal nachlesen, wie der Entlastungsbetrag auf Ihrer Rechnung zustande kommt.

  • Strompreisbremse

    für Privatkunden
  • Gaspreisbremse

    für Privatkunden
  • Wärmepreisbremse

    für Privatkunden