für Geschäftskunden

Wärmepreisbremse

 

Wärmepreisbremse

Für Geschäftskunden

Die hier erläuterte Wärmepreisbremse war im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gültig. Seit dem 01.01.2024 gilt wieder der aktuelle Wärmepreis, den Sie auf Ihrem Preisanpassungsschreiben bzw. hier finden können.

Bei der Wärmepreisbremse erhalten Unternehmen mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 einen vergünstigten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto), in dem auch die staatlich veranlassten Preisbestandteile der „CO2-Umlage“ und der „Gasumlage für Wärmeanteil“ enthalten sind. Für die verbleibenden 20 Prozent des Wärmeverbrauchs gelten die vertraglich vereinbarten Preise.

Beispielrechnung für die Wärmepreisbremse bei einem Unternehmen mit einen Jahresverbrauch von 200.000 kWh und einer Anschlussleistung von 160 kW, in unserem Fernwärmeversorgungsvertrag TFZMFW (aktuelle Preise finden Sie hier). In der Hochrechnung ist die vertraglich vereinbarte, quartalsweise Preisanpassung nicht berücksichtigt. Die Werte sind auf ganze Zahlen gerundet, alle Preise sind Brutto-Preise.

Verbrauch: 
200.000 kWh/Jahr x 80 % = 160.000 kWh
200.000 kWh/Jahr x 20 % = 40.000 kWh

Berechnung mit Preisbremse:
vergünstigter Wärmepreis: 160.000 kWh * 9,50 Cent/kWh = 15.200 €
+ vertraglicher Arbeitspreis: 40.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 5.944 €
+ Entgelt für CO2-Emissionen: 40.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 392 €
+ Gasumlage für Wärmeanteil: 40.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 264 €
+ Grund - und Verrechnungspreis in Höhe von 8.074 €
= Preis mit Preisbremse: 29.874 € (brutto)

Berechnung ohne Preisbremse:
Gesamter Arbeitspreis: 200.000 kWh * 14,86 Cent/kWh = 29.720 €
Entgelt für CO2-Emissionen: 200.000 kWh * 0,98 Cent/kWh = 1.960 €
Gasumlage für Wärmeanteil: 200.000 kWh * 0,66 Cent/kWh = 1.320 €
+ Grund- und Verrechnungspreis in Höhe von 8.074 €
= Preis ohne Preisbremse: 41.074 € (brutto)

In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 11.200 € (brutto) bringen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar werden ebenfalls berücksichtigt. Ihre individuelle Hochrechnung mit dem für Sie prognostizierten Wärmeverbrauch erhalten Sie voraussichtlich Ende Februar.

Berechnung neuer Abschlag:
Alter Abschlag: 41.074 € / 12 Monate = 3.423 €  pro Monat (brutto)
Neuer Abschlag: 29.874 € / 12 Monate = 2.490 € pro Monat (brutto)

Weitere Einsparmöglichkeiten finden Sie hier.
Beispielsweise gibt es den groben Richtwert, dass bei einer Reduktion der Raumtemperatur um 1°C die verbrauchsbezogenen Kosten um ca. 6 % sinken.

Die Preisbremse tritt zum 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt.
Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier:  FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse.