für Geschäftskunden

Preisbremsen-Höchstgrenzen

 

Preisbremsen-Höchstgrenzen

Für Geschäftskunden

Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit den Preisbremsen auch beihilferechtliche Regelungen beschlossen, die Unternehmen insbesondere hinsichtlich Informationspflichten (monatlicher Entlastungsbetrag größer 150.000 Euro) und Höchstgrenzen (ab einer jährlichen Entlastung größer 2 Millionen Euro) beachten müssen.

Diese Regelungen betreffen die Entlastung von größeren Unternehmen, die insgesamt um mehr als 2 Millionen Euro je Unternehmensverbund entlastet werden (für Landwirtschaft und Fischerei gelten niedrigere Werte). Für sehr große industriellen Verbraucher mit einer Gesamtentlastung von mehr als 4 Millionen, 50 Millionen, 100 Millionen und bis zu 150 Millionen Euro gelten jeweils unterschiedliche Regelungen – abhängig vom Gewinnrückgang des Unternehmens, der Einordnung als energieintensiver Betrieb oder der Energie- und Handelsintensität der jeweiligen Branche. Für Entlastungen ab einer Höhe von 150 Millionen Euro sind Einzel-Notifizierungen bei der EU-Kommission erforderlich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gegenüber unseren Kunden nicht rechtsberatend tätig werden dürfen.

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