für Geschäftskunden

Gaspreisbremse

 

Gaspreisbremse

Für Geschäftskunden

Unternehmen mit einem Verbrauch kleiner 1.500.000 kWh pro Jahr

Bei der Gaspreisbremse erhalten Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 einen vergünstigten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für die verbleibenden 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über den 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.

Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile (SLP) beliefert werden, trifft die Gaspreisbremse zum 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Für die Berechnung liegt die Verbrauchsprognose zugrunde.

Für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) wird für die Berechnung des Entlastungsbetrages der Verbrauch aus dem Kalenderjahr 2021 herangezogen. Die Gaspreisbremse für RLM-Kunden greift ab 1. Januar 2023. Für RLM-Kunden, die Soforthilfe erhalten haben, erfolgt die Umsetzung im März rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Für RLM-Kunden, die keine Soforthilfe erhalten haben, wird der Entlastungsbetrag in der Januar-Rechnung berücksichtigt.

Beispiel für die Berechnung der Gaspreisbremse für ein Unternehmen.
(angenommener Verbrauch: 500.000 kWh/Jahr; angenommener Arbeitspreis: 20 Cent/kWh, brutto)

Berechnung ohne Preisbremse:
500.000 kWh * 20 Cent/kWh = 100.000 €

Verbrauch: 500.000 kWh/Jahr
→ 80 % = 400.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 100.000 kWh

Berechnung mit Preisbremse:
400.000 kWh * 12 Cent/kWh = 48.000 €
100.000 kWh * 20 Cent/kWh = 20.000 €
Gesamtsumme: 68.000 €

Berechnung jährlicheEntlastung:
100.000 € - 68.000 € = 32.000 €/Jahr

Berechnung monatliche Entlastung:
32.000 € / 12 = 2.666,67 €/Monat

In diesem Beispiel würde die Gaspreisbremse für das Unternehmen einen jährlichen Entlastungsbetrag von 32.000 € (brutto) bedeuten. Weitere Preisbestandteile wie beispielsweise Grundpreis, Netzentgelte sowie Steuern, Umlagen und Abgaben werden in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse.

Unser SWU-Team berät Sie gerne auch zu den Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz.

Unternehmen mit einem Verbrauch größer 1.500.000 kWh pro Jahr

Bei der Gaspreisbremse erhalten Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh und registrierender Leistungsmessung (RLM) für 70 Prozent ihres Gasverbrauchs (Basis: Kalenderjahr 2021) für 2023 einen vergünstigten Energiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde (netto, ohne Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben). Für die verbleibenden 30 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Energiepreis. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Energiepreis über den 7 Cent pro Kilowattstunde (netto, ohne Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) liegt. Die Gaspreisbremse für RLM-Kunden greift ab Januar 2023. Für Kunden, die Sofort-Hilfe erhalten haben, erfolgt die Umsetzung im März rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Beispiel für die Berechnung der Gaspreisbremse für ein Unternehmen.
(angenommener Verbrauch: 2.000.000 kWh/Jahr; angenommener Arbeitspreis: 15 Cent/kWh, brutto)

Berechnung ohne Preisbremse:
2.000.000 kWh * 15 Cent/kWh = 300.000 €

Verbrauch: 2.000.000 kWh/Jahr
→ 70 % = 1.400.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 30 % = 600.000 kWh

Berechnung mit Preisbremse:
1.400.000 kWh * 7 Cent/kWh = 98.000 €
600.000 kWh * 15 Cent/kWh = 90.000 €
Gesamtsumme: 188.000 €

Berechnung jährliche Entlastung:
300.000 € - 188.000 € = 112.000 €/Jahr

Berechnung monatliche Entlastung:
112.000 € / 12 = 9.333,34 €/Monat

In diesem Beispiel würde die Gaspreisbremse für das Unternehmen einen jährlichen Entlastungsbetrag von 112.000 € (brutto) bedeuten. Weitere Preisbestandteile wie beispielsweise Grundpreis, Netzentgelte sowie Steuern, Umlagen und Abgaben werden in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse.

Unser SWU-Team berät Sie gerne auch zu den Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz.