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Energie-Preisbremsen für Geschäftskunden

Die Preisbremsen für Geschäftskunden im Überblick

 

Strompreisbremse

Gaspreisbremse

Wärmepreisbremse

Eingruppierung

Entnahmestelle
< 30.000 kWh/Jahr
 Entnahmestelle
> 30.000 kWh/Jahr
Entnahmestelle
< 1.500.000 kWh/Jahr
Entnahmestelle
> 1.500.000 kWh/Jahr
Entnahmestelle
< 1.500.000 kWh/Jahr
Entnahmestelle
> 1.500.000 kWh/Jahr

Laufzeit

1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023
(Verlängerung bis 30. April 2024 geplant.)

Entlastungskontingent

80 %
des prognostizierten Jahresverbrauchs (SLP) bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 (RLM)
70 %
des prognostizierten Jahresverbrauchs (SLP) bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 (RLM)
80 %
des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs
70 %
des gemessenen Jahresverbrauchs 2021
80 %
des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs
70 %
des gemessenen Jahresverbrauchs 2021

Preisbremse/ Referenzpreis

40 ct/kWh
(Brutto)
13 ct/kWh
(Netto)
12 ct/kWh
(Brutto)
7 ct/kWh
(Netto)
(9 ct/kWh für Dampf)
9,5 ct/kWh
(Brutto)
7,5 ct/kWh
(Netto)

Entlastungsbetrag

Monatlicher Entlastungsbetrag = (individueller Vertragspreis - Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12

Höchstgrenze

Für die Summer aller staatlich gewährten Entlastungen (im Unternehmensverbund) greifen verschiedene absolute Höchstgrenzen, die mit zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen verknüpft sind. Zudem greifen für alle Unternehmen relative Höchstgrenzen, die sich aus den krisenbedingten Energiemehrkosten ableiten und die tatsächliche Entlastung ggf. verringern.
Kalender für Meldefristen und weitere Informationen zu Höchstgrenzen.

 

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