Zum Inhalt der Seite springen

Energie-Preisbremsen für Privat- und Geschäftskunden

Kostenentlastung für Strom, Gas und Wärme

Bundesregierung bringt Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme auf den Weg

Die hohen Energiekosten belasten Haushalte und Unternehmen. Aus diesem Grund hat der Bund im Dezember 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen, die die hohen Energiepreise abfedern sollen.
 
Die Preisbremsen werden vom Bund finanziert, d.h. die Kunden erhalten aus dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes einen Zuschuss zu ihren Energiepreisen. Sie wirken für das gesamte Jahr 2023 und werden eventuell bis April 2024 verlängert.

Als Kundin bzw. Kunde der SWU brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Energie-Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie schriftlich informieren.
Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erhalten von uns ebenfalls schriftlich nähere Informationen.

Wie funktionieren die Preisbremsen für Privat- und Geschäftskunden genau?

Wir geben Ihnen die Übersicht:

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon
0731 166-0
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück

Sie haben Lob oder Kritik?

Telefon
0731 166-2880
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück