Zum Inhalt der Seite springen

Wenn die Gasbeschaffungsumlage fällt

Wenn die Gasbeschaffungsumlage fällt

Bei Wegfall der Gasbeschaffungsumlage erfolgt kein Durchreichen an Kundinnen und Kunden.

Zuletzt berichteten die SWU über die ab dem 1. November 2022 gültigen Gasumlagen. Nun findet eine breite politische Debatte statt, die Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent pro kWh, netto) möglicherweise kurz vor ihrer Einführung zu kippen. Ursprünglich wurde die Gasbeschaffungsumlage zum Zweck der Finanzierung der Gasbeschaffung ins Leben gerufen. SWU-Geschäftsführer Klaus Eder stellt klar: „Wir beobachten die Debatte sehr genau. Sollte die Umlage wegfallen, so werden wir diese selbstverständlich nicht von unseren Kundinnen und Kunden erheben.“

Die Stadtwerke sind in ihren kürzlich versendeten Kundenanschreiben der Informationspflicht zu kurzfristigen Maßnahmen (§9 EnSikuMaV) nachgekommen. Kundinnen und Kunden wurden so über die voraussichtlichen Kosten für Erdgas und das Einsparpotential, wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen um ein Grad Celsius senken, informiert.

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise bleibt die Empfehlung der Stadtwerke bestehen: Alle Kundinnen und Kunden sollten die Höhe ihrer Abschläge erhöhen. Überraschende Nachzahlungen in großer Höhe lassen sich somit vermeiden. Über allem steht auch weiterhin ein sorgsamer Umgang mit Energie. Hilfe beim Energiesparen und eine aktuelle FAQ-Liste zur Gasmangellage erhalten Kundinnen und Kunden online auf swu.de.

Energiespartipps: https://www.swu.de/privatkunden/service/swu-energieberatung/energiespartipps/

FAQ-Gasmangellage: https://www.swu.de/privatkunden/service/faq-energie/  

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon
0731 166-1090
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück

Sie haben Lob oder Kritik?

Telefon
0731 166-2880
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück