Pressemitteilung

Die Abrechnung der Umlagen in der Grundversorgung erfolgt ab dem 01.11.2022.
22.08.2022

Gasumlagen steigen auf 3,05 Cent pro kWh

Die Abrechnung der Umlagen in der Grundversorgung erfolgt ab dem 01.11.2022.

Zur Finanzierung des Gasimportes und der Gasspeicherung wurden mehrere Umlagen für Gastarife eingeführt. Diese Umlagen wurden von den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern für alle Energieversorgungsunternehmen festgelegt. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm werden die Gasumlagen von den Kundinnen und Kunden vertragskonform erheben und in vollem Umfang abführen. Alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung werden die Umlagen ab dem 01. November 2022 auf ihrer Rechnung vorfinden. Ab dann wird die Kilowattstunde gut 3,05 Cent mehr kosten. Auch Fernwärmekunden der Stadtwerke werden voraussichtlich die Gasumlagen bezahlen müssen, da die SWU-Fernwärme zu großen Teilen aus Gas gewonnen wird. Darüber hinaus werden, abhängig von den jeweils geltenden Vertragsbedingungen, in den kommenden Monaten aufgrund der gestiegenen Marktpreise die Gas- und Fernwärmepreise für alle Kundinnen und Kunden erhöht. Über die genaue Höhe der Preisanpassung werden die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden gesondert informieren.

Für die Sonderverträge gilt in Hinblick auf die Gasumlagen: Möglicherweise noch geltende Preisgarantien sind weiterhin gültig, beziehen sich aber ausschließlich auf den Energiepreis und umfassen keine Umlagen, Steuern und Abgaben. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden von der SWU über die zu erwartenden Kosten informiert.

Die Stadtwerke empfehlen allen Kundinnen und Kunden, die Abschläge zu erhöhen oder selbst einen monatlichen Betrag zurückzulegen. Überraschende Nachzahlungen in großer Höhe lassen sich somit vermeiden.

Beispielrechnung:

Ein Haushalt mit vier Personen hat im Schnitt einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden für den Betrieb einer Gasheizung. Künftig werden zusätzlich zu den Energiekosten die Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent pro kWh, netto), die SLP Bilanzierungsumlage (0,57 Cent pro kWh, netto), das VHP-Entgelt (0,000148 Cent pro kWh, netto) und die Gasspeicherumlage (0,059 Cent pro kWh, netto) abgerechnet. Die Umlagen werden zudem voraussichtlich mit einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent belegt. Daraus ergeben sich durch die Umlagen künftig Mehrkosten in Höhe von etwa 652 Euro pro Jahr. 

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