Rollstühle, Kinderwägen, Rollatoren oder medizinisch erforderliche E-Scooter mit drei oder mehr Rädern sind von dieser Regelung nicht betroffen und dürfen weiterhin auf den ausgewiesenen Stellplätzen in den Bussen geparkt werden. Außerdem ist die Linie 2 ebenfalls davon ausgenommen. Nach Ende des Schienenersatzverkehrs ab dem 12.09.2026 sind Fahrräder wieder in den Straßenbahnen der Linie 1 erlaubt.
Insbesondere im Freizeitverkehr in die Friedrichsau kam es zuletzt immer wieder zu räumlichen Engpässen. Die Busse sind kleiner als Straßenbahnen und bieten weniger Stellplatzkapazitäten. Diese werden nun vorrangig Rollstühlen, Kinderwägen, Rollatoren oder medizinisch erforderlichen E-Scootern mit drei oder mehr Rädern zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke bitten um Verständnis.