Antwort
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Darstellungen
Werden bei der Angabe von CO₂-Fußabdruck und -Emissionsziel CO₂-Kompensationen berücksichtigt?
Im KLIMAZähler wird der CO₂-Fußabdruck „netto“ angegeben. Dies bedeutet, dass von Unternehmen gekaufte und stillgelegte CO₂-Kompensationszertifikate gegengerechnet werden. Auf dieser Weise wird die Gegenüberstellung des CO₂-Fußabdrucks und des ebenfalls netto angegebenen CO₂-Emissionsziels ermöglicht. Da der CO₂-Fußabdruck in Treibhausgasbilanzen nach dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) brutto angegeben wird, kann der im KLIMAZähler angegebene CO₂-Fußabdruck von dem in der Treibhausgasbilanz ausgewiesenen Wert abweichen.