EWärmeG

 

Wärmegesetze

Am 1. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Reihe von Neuerungen für Gebäudebesitzer, welche die Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden austauschen. Für Neubauten gilt das bundesweit gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Wesentliche Neuerungen des EWärmeG (Baden-Württemberg) beim Austausch der Heizungsanlage sind:

  • Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien
  • Pflichtanteil gilt auch für Nicht-Wohngebäude
  • Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten wird zugelassen (Bezug von Bioerdgas oder Bio-Öl, Dämmung der Kellerdecke oder Außenwände, etc.)
  • Einführung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans als wichtige Informations- und Umsetzungshilfe für Gebäudebesitzer

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Energieberatung.

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