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EWärmeG

Wärmegesetze

Am 1. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Reihe von Neuerungen für Gebäudebesitzer, welche die Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden austauschen. Für Neubauten gilt das bundesweit gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Wesentliche Neuerungen des EWärmeG (Baden-Württemberg) beim Austausch der Heizungsanlage sind:

  • Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien
  • Pflichtanteil gilt auch für Nicht-Wohngebäude
  • Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten wird zugelassen (Bezug von Bioerdgas oder Bio-Öl, Dämmung der Kellerdecke oder Außenwände, etc.)
  • Einführung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans als wichtige Informations- und Umsetzungshilfe für Gebäudebesitzer

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Energieberatung.

Wir bieten Ihnen die passenden Lösungen bei Neubauten oder Sanierungen zur Erfüllung des EWärmeG und EEWärmeG. Informieren Sie sich über unser Produkt SWU NaturGas.

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