Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom
Die SWU Energie GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.
Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.
Spacer
Preisblätter SWU Strom (Ersatzversorgung)
Spacer (Kopie 1)
Preise SWU Strom (Grundversorgung) ab 1. März 2024
Tarifpreise für Kunden ohne Leistungsmessung.
(Die Preise der Ersatzversorgung sind dem oben dargestellten PDF zu entnehmen.)
1. Eintarifmessung
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 29. Februar 2024 brutto / netto | Preise ab 1. März 2024 brutto / netto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 42,290 / 35,538 | 43,552 / 36,598 |
Grundpreis in Euro/Jahr | 127,00 / 106,72 | 146,77 / 123,34 |
Im Nettopreis sind enthalten:
Umlagen, Abgaben und Steuern | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 1,990 Cent/kWh | 1,990 Cent/kWh |
KWKG-Umlage | 0,275 Cent/kWh | 0,275 Cent/kWh |
Umlage nach §19 StromNEV | 0,403 Cent/kWh | 0,643 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,656 Cent/kWh | 0,656 Cent/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Arbeitspreis Netznutzung | 7,070 Cent/kWh | 7,890 Cent/kWh |
Grundpreis Netznutzung | 87,60 Euro/Jahr | 98,82 Euro/Jahr |
Messstellenbetrieb | 11,50 Euro/Jahr | 11,50 Euro/Jahr |
Die Umlage nach §19 StromNEV wurde kurzfristig vom Gesetzgeber zum 01.01.2024 angehoben.
Die Entgelte des Netzbetreibers wurden aufgrund des Entfalls des Zuschusses vom Bund zu den Übertragungsnetzentgelten zum 01.01.2024 erhöht. Sie beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Ulm. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Preisanteil der SWU (Beschaffung, Vertrieb, Marge)
Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Arbeitspreis | 23,094 Cent/kWh | 23,094 Cent/kWh |
Grundpreis | 7,62 Euro/Jahr | 13,02 Euro/Jahr |
2. Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 29. Februar 2024 brutto / netto | Preise ab 1. März 2024 brutto / netto |
Arbeitspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh | 42,909 / 36,058 | 44,170 / 37,118 |
Arbeitspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh | 36,531 / 30,698 | 37,792 / 31,758 |
Grundpreis in Euro/Jahr | 136,52 / 114,72 | 156,29 / 131,34 |
Im Nettopreis sind enthalten:
Umlagen, Abgaben und Steuern | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe HT | 1,990 Cent/kWh | 1,990 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe NT | 0,610 Cent/kWh | 0,610 Cent/kWh |
KWKG-Umlage | 0,275 Cent/kWh | 0,275 Cent/kWh |
Umlage nach §19 StromNEV | 0,403 Cent/kWh | 0,643 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,656 Cent/kWh | 0,656 Cent/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Arbeitspreis Netznutzung | 7,070 Cent/kWh | 7,890 Cent/kWh |
Grundpreis Netznutzung | 87,60 Euro/Jahr | 98,82 Euro/Jahr |
Messstellenbetrieb | 19,50 Euro/Jahr | 19,50 Euro/Jahr |
Die Umlage nach §19 StromNEV wurde kurzfristig vom Gesetzgeber zum 01.01.2024 angehoben.
Die Entgelte des Netzbetreibers wurden aufgrund des Entfalls des Zuschusses vom Bund zu den Übertragungsnetzentgelten zum 01.01.2024 erhöht. Sie beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Ulm. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Preisanteil der SWU (Beschaffung, Vertrieb, Marge)
Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 29. Februar 2024 netto | Preise ab 1. März 2024 netto |
Arbeitspreis HT | 23,614 Cent/kWh | 23,614 Cent/kWh |
Arbeitspreis NT | 19,634 Cent/kWh | 19,634 Cent/kWh |
Grundpreis | 7,62 Euro/Jahr | 13,02 Euro/Jahr |
3. Messentgelt moderne Messeinrichtungen
Entgelt Messstellenbetrieb je Messeinrichtung | Euro/Jahr brutto / netto |
Moderne Messeinrichtung | 19,99 / 16,80 |
4. Messentgelt intelligentes Messsystem
Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind die unten genannten Messentgelte zu tragen. Die oben aufgeführten Messentgelte für konventionelle Zähler oder moderne Messeinrichtungen entfallen somit.
Die Entgelte des Messstellenbetreibers sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.
Jahresstromverbrauch kWh/Jahr | Euro/Jahr brutto / netto |
6.000 bis 10.000 kWh | 20,00 / 16,81 |
10.001 bis 20.000 kWh | 50,00 / 42,02 |
20.001 bis 50.000 kWh | 90,00 / 75,63 |
50.001 bis 100.000 kWh | 120,00 / 100,84 |
5. Information zur Konzessionsabgabe
(a) Innerhalb der Niedertarifzeit | Netto |
0,610 Cent/kWh | |
(b) Außerhalbder Niedertarifzeit | Netto |
In Gemeinden bis 25.000 Einwohner | 1,320 Cent/kWh |
In Gemeinden über 25.000 bis 100.000 Einwohner | 1,590 Cent/kWh |
In Gemeinden über 100.000 bis 500.000 Einwohner | 1,990 Cent/kWh |
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.
6. Verrechnungspreis für sonstige Geräte
Gerät | Euro/Jahr brutto / netto |
Stromwandlersatz | 35,70 / 30,00 |
Alle grundversorgten Stromkunden in diesem Tarif werden über die Preisanpassung nach §5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zusätzlich per Post informiert. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.