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Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom

Die SWU Energie GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.

Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.

Preise SWU Strom (Grundversorgung) ab 1. Januar 2026

Tarifpreise für Kunden ohne Leistungsmessung.
(Die Preise der Ersatzversorgung sind dem oben dargestellten PDF zu entnehmen.)

1. Eintarifmessung


Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh

Preise bis 31. Dezember 2025
brutto / netto

Preise ab 1. Januar 2026
brutto / netto

Arbeitspreis in Cent/kWh

39,825 / 33,466

36,723 / 30,860

Grundpreis in Euro/Jahr

155,14 / 130,37

155,14 / 130,37

Im Nettopreis sind enthalten:


Umlagen, Abgaben und Steuern

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Stromsteuer

2,050 Cent/kWh

2,050 Cent/kWh

Konzessionsabgabe

1,990 Cent/kWh

1,990 Cent/kWh

KWKG-Umlage

0,277 Cent/kWh

0,446 Cent/kWh

Aufschlag für besondere Netznutzung

1,558 Cent/kWh

1,559 Cent/kWh

Offshore-Netzumlage

0,816 Cent/kWh

0,941 Cent/kWh

Entgelte des Netzbetreibers

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Arbeitspreis Netznutzung

8,080 Cent/kWh

7,560 Cent/kWh

Grundpreis Netznutzung

105,85 Euro/Jahr

105,85 Euro/Jahr

Messstellenbetrieb

11,50 Euro/Jahr

11,50 Euro/Jahr

Die Entgelte des Netzbetreibers beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Ulm. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Bei den Werten ab Januar 2026 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2026 nochmals ändern. 

 

Preisanteil der SWU (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers


Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Arbeitspreis

18,695 Cent/kWh

16,314 Cent/kWh

Grundpreis

13,02 Euro/Jahr

13,02 Euro/Jahr

2. Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung


Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh

Preise bis 31. Dezember 2025
brutto / netto

Preise ab 1. Januar 2026
brutto / netto

Arbeitspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh

40,443 / 33,986

37,342 / 31,380

Arbeitspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh

34,065 / 28,626

30,964 / 26,020

Grundpreis in Euro/Jahr

164,66 / 138,37

164,66 / 138,37

Im Nettopreis sind enthalten:


Umlagen, Abgaben und Steuern

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Stromsteuer

2,050 Cent/kWh

2,050 Cent/kWh

Konzessionsabgabe HT

1,990 Cent/kWh

1,990 Cent/kWh

Konzessionsabgabe NT

0,610 Cent/kWh

0,610 Cent/kWh

KWKG-Umlage

0,277 Cent/kWh

0,446 Cent/kWh

Aufschlag für besondere Netznutzung

1,558 Cent/kWh

1,559 Cent/kWh

Offshore-Netzumlage

0,816 Cent/kWh

0,941 Cent/kWh

Entgelte des Netzbetreibers

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Arbeitspreis Netznutzung

8,080 Cent/kWh

7,560 Cent/kWh

Grundpreis Netznutzung

105,85 Euro/Jahr

105,85 Euro/Jahr

Messstellenbetrieb

19,50 Euro/Jahr

19,50 Euro/Jahr

Die Entgelte des Netzbetreibers beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Ulm. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Bei den Werten ab Januar 2026 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2026 nochmals ändern. 

Preisanteil der SWU (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers


Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh

Preise bis 31. Dezember 2025
netto

Preise ab 1. Januar 2026
netto

Arbeitspreis HT

19,215 Cent/kWh

16,834 Cent/kWh

Arbeitspreis NT

15,235 Cent/kWh

12,854 Cent/kWh

Grundpreis

13,02 Euro/Jahr

13,02 Euro/Jahr

3. Messentgelt moderne Messeinrichtungen


Entgelt Messstellenbetrieb je Messeinrichtung

Euro/Jahr
brutto / netto

Moderne Messeinrichtung

25,00 / 21,01

4. Messentgelt intelligentes Messsystem

Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind die unten genannten Messentgelte zu tragen. Die oben aufgeführten Messentgelte für konventionelle Zähler oder moderne Messeinrichtungen entfallen somit.

Die Entgelte des Messstellenbetreibers sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.


Jahresstromverbrauch kWh/Jahr

Euro/Jahr
brutto / netto

0 bis 6.000 kWh

30,00 / 25,21

6.001 bis 10.000 kWh

40,00 / 33,61

10.001 bis 20.000 kWh

50,00 / 42,02

20.001 bis 50.000 kWh

110,00 / 92,44

50.001 bis 100.000 kWh

140,00 / 117,65

5. Information zur Konzessionsabgabe


(a) Innerhalb der Niedertarifzeit

Netto


0,610 Cent/kWh

(b) Außerhalbder Niedertarifzeit

Netto


In Gemeinden bis 25.000 Einwohner

1,320 Cent/kWh

In Gemeinden über 25.000 bis 100.000 Einwohner

1,590 Cent/kWh

In Gemeinden über 100.000 bis 500.000 Einwohner

1,990 Cent/kWh

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.

6. Verrechnungspreis für sonstige Geräte


Gerät

Euro/Jahr
brutto / netto

Stromwandlersatz

35,70 / 30,00

7. Entgelte für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Die Entgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten nicht im Rahmen der Grundversorgung. Um die Netznutzungsentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, kann ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter swu.de. Die Entgelte für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.

 

Alle grundversorgten Stromkunden in diesem Tarif werden über die Preisanpassung nach §5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zusätzlich per Post informiert. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.