Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

SWU Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

Wer in Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket angetroffen wurde, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen.

Fragen zum EBE?

Wer seine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument (Schülerausweis, Schwerbehindertenmarke, etc.) vergessen und deswegen ein EBE erhalten hat, kann dieses gegen nachträgliches Vorzeigen im SWU traffiti auf eine Bearbeitungsgebühr reduzieren.