Wärmegesetze für Modernisierer

Nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) müssen in Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2015 beim Austausch der zentralen Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 
Mit SWU NaturGas mit 10 Prozent Bioerdgasanteil können Sie einen Teil dieser gesetzlichen Anforderung erfüllen. Für Bayern besteht hierfür aktuell noch keine gesetzliche Verpflichtung bei der Modernisierung von Bestandsbauten. Die SWU-Energieberatung informiert Sie gerne. 

Mehr Informationen zum EWärmeG Baden-Württemberg finden Sie hier.