Wärmegesetze für Häuslebauer

Nach aktueller Gesetzeslage des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) haben Sie bei Neubauten mehrere Möglichkeiten. Beispiel: Investieren Sie nicht noch mehr in die Gebäudedämmung, sondern decken Sie einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien. Dies ist durch den Einsatz von Erdgas mit einem Anteil von 30 Prozent Bioerdgas in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage möglich. Bei Fragen rund um das Thema KWK-Anlage stehen Ihnen die SWU-EnergieBeratung zur Verfügung.

Dieser gesetzlichen Anforderung an das einzusetzende Bioerdgas kommen Sie mit unserem Tarifangebot SWU NaturGas mit 30 Prozent Bioerdgasanteil nach.