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Gaspreiszusammensetzung: Umlagen & Abgaben

Der Preis für Erdgas setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen: 

  • Beschaffungskosten
  • Netznutzungsentgelte
  • Steuern, Umlagen und Abgaben

Zu den Steuern, Umlagen und Abgaben zählen neben der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und der Energiesteuer (0,550 Cent/kWh netto) die Bilanzierungsumlage (0,000 Cent/kWh netto), die Gasspeicherumlage §35e EnWG (0,00 Cent/kWh netto) und die CO₂-Bepreisung¹ (1,179 Cent/kWh netto) nach dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG). Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Veränderungen dieser Umlagen vertragsgemäß an Sie weitergeben.

Die in der Tabelle aufgeführten Umlagen und Abgaben werden in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Damit für Sie ersichtlich ist, welcher Teil Ihres Gaspreises für die Förderung der Energiewende eingesetzt wird, weisen wir alle Umlagen separat auf Ihrer Rechnung aus.

Umlagen und Abgaben

Januar 2025 - Juni 2025

brutto / netto

Juli 2025 - Dezember 2025

brutto / netto

Ab Januar 2026              

brutto / netto

 
Bilanzierungsumlage in Cent / kWh0,000/ 0,0000,000/ 0,0000,000/ 0,000 
Gasspeicherungumlage §35 e EnWG in Cent / kWh0,356/ 0,2990,344/ 0,2890,000/ 0,000 
CO₂-Bepreisung¹ in Cent / kWh1,188/ 0,9981,188/ 0,998- / - 

 

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der regulären Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auch auf dieser Internetseite.

¹ Ab dem 01.01.2026 endet die gesetzlich festgelegte Festpreisphase der CO₂-Bepreisung. Der CO₂-Preis wird ab diesem Zeitpunkt im Rahmen des nationalen Emissionshandels marktbasiert ermittelt. Für das Jahr 2026 wird gemäß § 10 Abs. 2 BEHG ein Preiskorridor von 55 Euro/Tonne bis 65 Euro/Tonne pro Emissionszertifikat festgelegt. Wir berücksichtigen ab dem 01.01.2026 einen Wert in Höhe von 65 Euro/Tonne. Mit dem Ende der Festpreisphase wird der CO₂-Kostenanteil nicht mehr separat ausgewiesen, sondern ist ab dem 01.01.2026 in den Beschaffungskosten enthalten. Die Anpassung des CO₂-Preises wurde bereits in den ab dem 01.01.2026 geltenden Preisen berücksichtigt.

SWU Erklärfilm GaspreiszusammensetzungSWU Erklärfilm Gaspreiszusammensetzung

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Was bedeutet die CO2-Bepreisung für den Gaspreis? Das Video erklärt anschaulich und einfach die CO2-Bepreisung und gibt Tipps zur Senkung des Gasverbrauchs.

Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein-und Ausspeisemengen fällig (Bilanzierung, Beschaffung, etc.).

Gasspeicherumlage §35 e EnWG

Eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Gasspeicher festgelegte Füllstände vorzuhalten haben. Die daraus entstehenden Kosten werden mit dieser Umlage finanziert.

CO-Bepreisung nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)

Unter einer CO₂-Bepreisung versteht man ein Instrument der Energiepolitik, welches darauf gerichtet ist, zur Reduktion von klimaschädlichen CO₂-Emissionen beizutragen, indem es die damit verbundenen Kosten für die Verursacher (Emittenten) erhöht.