Gaspreiszusammensetzung: Umlagen & Abgaben
Der Preis für Erdgas setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen:
- Beschaffungskosten
- Netznutzungsentgelte
- Steuern, Umlagen und Abgaben
Zu den Steuern, Umlagen und Abgaben zählt neben der Umsatzsteuer (bis 31. Dezember 2020 16%, ab 1. Januar 2021 19%) und der Energiesteuer (0,55 Cent/kWh netto) die Bilanzierungsumlage (0,00 Cent/kWh netto).
Ab 1. Januar 2021 kommt die CO₂-Bepreisung (0,46 Cent/kWh netto) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hinzu. Sowohl die Bilanzierungsumlage als auch die CO₂-Bepreisung werden separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Veränderungen dieser Umlagen vertragsgemäß an Sie weitergeben.

Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?
Bilanzierungsumlage
Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein-und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig (Bilanzierung, Beschaffung, etc.).
CO₂-Bepreisung nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)
Unter einer CO₂-Bepreisung versteht man ein Instrument der Energiepolitik, welches darauf gerichtet ist, zur Reduktion von klimaschädlichen CO₂-Emissionen beizutragen, indem es die damit verbundenen Kosten für die Verursacher (Emittenten) erhöht.
Öffnungszeiten im ServiceCenter Neue Mitte:
ServiceCenter Neue Mitte
Neue Straße 79
89073 Ulm
Das ServiceCenter Neue Mitte bleibt aufgrund des bundesweiten Lockdowns bis auf Weiteres geschlossen.