Gaspreiszusammensetzung: Umlagen & Abgaben
Der Preis für Erdgas setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen:
- Beschaffungskosten
- Netznutzungsentgelte
- Steuern, Umlagen und Abgaben
Zu den Steuern, Umlagen und Abgaben zählen neben der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und der Energiesteuer (0,550 Cent/kWh netto) die Bilanzierungsumlage (0,000 Cent/kWh netto), die Speicherumlage nach §35e EnWG (0,250 Cent/kWh netto) und die CO₂-Bepreisung¹ (0,998 Cent/kWh netto) nach dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG). Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Veränderungen dieser Umlagen vertragsgemäß an Sie weitergeben.
Die in der Tabelle aufgeführten Umlagen und Abgaben werden in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Damit für Sie ersichtlich ist, welcher Teil Ihres Gaspreises für die Förderung der Energiewende eingesetzt wird, weisen wir alle Umlagen separat auf Ihrer Rechnung aus.
Tabelle Umlagen und Abgaben
Umlagen und Abgaben | Januar 2024 - März 2024 brutto / netto | April 2024 - Juni 2024 brutto / netto | Juni 2024 - Dezember 2024 brutto / netto | Ab Januar 2025 brutto / netto |
Bilanzierungsumlage in Cent / kWh | 0,000/ 0,000 | 0,000/ 0,000 | 0,000/ 0,000 | 0,000/ 0,000 |
Gasspeicherungumlage §35 e EnWG in Cent / kWh* | 0,199/ 0,186 | 0,221/ 0,186 | 0,298/ 0,250 | 0,298/ 0,250 |
CO₂-Bepreisung in Cent / kWh | 0,873/ 0,816 | 0,971/ 0,816 | 0,971/ 0,816 | 1,188/ 0,998 |
Hinweis
*Der Wert der Gasspeicherumlage nach §35 EnWG ab Januar 2025 ist noch nicht veröffentlicht. Änderungen werden im Erdgaspreis berücksichtigt.
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der regulären Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auch auf dieser Internetseite.
Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?
Bilanzierungsumlage
Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein-und Ausspeisemengen fällig (Bilanzierung, Beschaffung, etc.).
Gasspeicherumlage §35 e EnWG
Eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Gasspeicher festgelegte Füllstände vorzuhalten haben. Die daraus entstehenden Kosten werden mit dieser Umlage finanziert.
CO₂-Bepreisung nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)
Unter einer CO₂-Bepreisung versteht man ein Instrument der Energiepolitik, welches darauf gerichtet ist, zur Reduktion von klimaschädlichen CO₂-Emissionen beizutragen, indem es die damit verbundenen Kosten für die Verursacher (Emittenten) erhöht.