Antwort

Gas / Kosten

Welche Heizarten sind vom CO2-Aufteilungsgesetz betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Heizarten, für die gemäß § 7 Absatz 4 des Brennstoff­emissionshandelsgesetzes Standard­werte für Emissions­faktoren festgesetzt wurden. Hierzu gehören Heizöl, Gas, Kohle sowie Fern- und Nahwärme. Ausgeschlossen Strom, Biogas oder Holz.

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