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Gas / Kosten
Welche Heizarten sind vom CO2-Aufteilungsgesetz betroffen?
Das Gesetz gilt für alle Heizarten, für die gemäß § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für Emissionsfaktoren festgesetzt wurden. Hierzu gehören Heizöl, Gas, Kohle sowie Fern- und Nahwärme. Ausgeschlossen Strom, Biogas oder Holz.
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