Antwort
Antwort
Wärme / Kosten
Meine Heizkosten steigen wegen der CO2-Bepreisung an. Muss ich als Mieter die kompletten CO2-Kosten alleine tragen?
Nein, der Gesetzgeber hat hierfür das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) auf den Weg gebracht, um die Vermieter an den Kosten zu beteiligen.
- Weitere Fragen aus dieser Kategorie
Wie zuverlässig ist die Wärmeversorgung der SWU während einer Gasmangellage?
Wo kann ich die TAB (technischen Anschlussbedingungen) einsehen?
Kann ich während der Vertragslaufzeit eine Leistungsreduzierung (Nennleistung) wünschen/verlangen?
Zu welchem Zeitpunkt muss mit einer Fernwärmepreisanpassung gerechnet werden?
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Wo kann ich die Indizes nachlesen?
Werden die Gasumlagen auch für Kundinnen und Kunden der Fernwärme fällig?
Wie lange gibt es die Gasumlage für den Wärmeanteil?
Wie hoch fallen die Erdgasumlagen auf den Fernwärmeanteil aus?
Wie viel Umsatzsteuer wird auf Erdgas / Fernwärme bzw. die neuen Gasumlagen erhoben?
Erhalten Wärmekunden ebenfalls die Dezember-Soforthilfe?
Gibt es auch einen Preisdeckel für Wärme?
Wieso ist die Gasumlage für den Wärmeanteil höher als für Erdgas?
Wann wird die Mehrwertsteuer für Wärme wieder auf 19% angehoben?
Ich habe eine Preisanpassung erhalten. Muss ich meinen Abschlag auch anpassen?