Antwort

Preisbremsen / Entlastung

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts, Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

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