Antwort
Antwort
Wärme / Gasumlage
Wie lange gibt es die Gasumlage für den Wärmeanteil?
Die Gasumlage für den Wärmeanteil setzt sich aus zwei verschiedenen Umlagen zusammen: der Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage. Beide Umlagen haben unterschiedliche Laufzeiten. Die Bilanzierungsumlage ist bereits seit dem 01.10.2023 wieder auf 0 ct/kWh reduziert worden. Die Gasspeicherumlage hat dagegen noch eine aktuelle Laufzeit bis zum 31.03.2025, wobei vom Gesetzgeber eine Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.03.2027 geplant wird. Veränderungen bei den Erdgasumlagen werden bei den Fernwärmepreisen berücksichtigt.
- Weitere Fragen aus dieser Kategorie
Wie zuverlässig ist die Wärmeversorgung der SWU während einer Gasmangellage?
Wo kann ich die TAB (technischen Anschlussbedingungen) einsehen?
Kann ich während der Vertragslaufzeit eine Leistungsreduzierung (Nennleistung) wünschen/verlangen?
Zu welchem Zeitpunkt muss mit einer Fernwärmepreisanpassung gerechnet werden?
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Wo kann ich die Indizes nachlesen?
Werden die Gasumlagen auch für Kundinnen und Kunden der Fernwärme fällig?
Wie hoch fallen die Erdgasumlagen auf den Fernwärmeanteil aus?
Wie viel Umsatzsteuer wird auf Erdgas / Fernwärme bzw. die neuen Gasumlagen erhoben?
Erhalten Wärmekunden ebenfalls die Dezember-Soforthilfe?
Gibt es auch einen Preisdeckel für Wärme?
Wieso ist die Gasumlage für den Wärmeanteil höher als für Erdgas?
Wann wird die Mehrwertsteuer für Wärme wieder auf 19% angehoben?
Meine Heizkosten steigen wegen der CO2-Bepreisung an. Muss ich als Mieter die kompletten CO2-Kosten alleine tragen?
Ich habe eine Preisanpassung erhalten. Muss ich meinen Abschlag auch anpassen?