Antwort
Antwort
Wärme / Kosten
Zu welchem Zeitpunkt muss mit einer Fernwärmepreisanpassung gerechnet werden?
Die Preisanpassungen der Fernwärme finden quartalsweise statt. Das bedeutet, dass diese immer zu den Zeitpunkten 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres erfolgen können. Sie erhalten dementsprechend quartalsweise ein Preisanpassungsschreiben. Handelt es sich um eine geringe Höhe der Preisanpassung (d.h. die Änderung der Gesamtkosten bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einer Leistung von 12 kW ist geringer als 1 Prozent) verzichten wir auf ein briefliches Informationsschreiben. In diesem Fall werden Sie auf der Internetseite der SWU Fernwärmepreise sowie in der nächsten Abrechnung über die Anpassung informiert.
- Weitere Fragen aus dieser Kategorie
Wie zuverlässig ist die Wärmeversorgung der SWU während einer Gasmangellage?
Wo kann ich die TAB (technischen Anschlussbedingungen) einsehen?
Kann ich während der Vertragslaufzeit eine Leistungsreduzierung (Nennleistung) wünschen/verlangen?
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Wo kann ich die Indizes nachlesen?
Werden die Gasumlagen auch für Kundinnen und Kunden der Fernwärme fällig?
Wie lange gibt es die Gasumlage für den Wärmeanteil?
Wie hoch fallen die Erdgasumlagen auf den Fernwärmeanteil aus?
Wie viel Umsatzsteuer wird auf Erdgas / Fernwärme bzw. die neuen Gasumlagen erhoben?
Erhalten Wärmekunden ebenfalls die Dezember-Soforthilfe?
Gibt es auch einen Preisdeckel für Wärme?
Wieso ist die Gasumlage für den Wärmeanteil höher als für Erdgas?
Wann wird die Mehrwertsteuer für Wärme wieder auf 19% angehoben?
Meine Heizkosten steigen wegen der CO2-Bepreisung an. Muss ich als Mieter die kompletten CO2-Kosten alleine tragen?
Ich habe eine Preisanpassung erhalten. Muss ich meinen Abschlag auch anpassen?