Antwort

Wärme / Kosten

Zu welchem Zeitpunkt muss mit einer Fernwärmepreisanpassung gerechnet werden?

Die Preisanpassungen der Fernwärme finden quartalsweise statt. Das bedeutet, dass diese immer zu den Zeitpunkten 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres erfolgen können. Sie erhalten dementsprechend quartalsweise ein Preisanpassungsschreiben. Handelt es sich um eine geringe Höhe der Preisanpassung (d.h. die Änderung der Gesamtkosten bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einer Leistung von 12 kW ist geringer als 1 Prozent) verzichten wir auf ein briefliches Informationsschreiben. In diesem Fall werden Sie auf der Internetseite der SWU  Fernwärmepreise sowie in der nächsten Abrechnung über die Anpassung informiert.

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