Preisbremsen / Preisanpassung
Wieso bekomme ich eine Preisanpassung, obwohl die Preisbremse beschlossen wurde?
Gerade die Stadtwerke und kommunalen Energieversorger als verlässliche Träger kommunaler Daseinsvorsorge geben ihr Bestes, um die Energieversorgung sicherzustellen und die geplanten Entlastungen der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse fristgerecht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.
Die aktuellen Preisanpassungen sind losgelöst von der Diskussion um die Preisbremsen zu betrachten. Da die Einkaufspreise für Strom und Gas im Vergleich zum Vorjahr stetig und deutlich gestiegen sind, müssen die Energieanbieter diese Kosten an Ihre Kunden schrittweise über höhere Energietarife weitergeben.
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Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren? Sind vor dem Hintergrund der „Strom- und Gaspreisbremse“ Tariferhöhungen weiterhin zulässig? Wird berücksichtigt, wenn der Stromverbrauch im Jahr höher ausfallen wird, da eine Wärmepumpe oder Ladesäule installiert wurde? Wie berechnet sich meine Entlastung durch die Preisbremse? Kann ich trotz Preisbremse, weiterhin zur SWU wechseln? Lohnt es sich Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden? Was ist der Unterschied zur Dezember-Soforthilfe? Wo finde ich noch weitere Informationen über die Preisbremsen? Wenn mein Energiepreis/Arbeitspreis im März 2023 unter dem Referenzpreis (Preisbremse) liegt, erhalte ich rückwirkend für Januar und Februar 2023 eine Entlastung?