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Gas / Gasversorgung

Wie wird der Septemberverbrauch für die Dezember-Soforthilfe ermittelt und gibt es Ausnahmen?

Für den Septemberverbrauch wurde die sogenannte Prognoselösung festgeschrieben. Diese Lösung gilt sowohl für Kunden als auch für Lieferanten und ist für beide verpflichtend.

Welcher Wert wird angenommen, wenn

  • es keinen Vorjahres-Gasverbrauch gibt, etwa wegen Auszugs aus dem Elternhaus oder Wechsel der Heizung von Öl auf Gas?
  • ich nach September in eine größere oder kleinere Wohnung gezogen bin oder sich mein Verbrauch anderweitig ändert, zum Beispiel durch den Auszug der Kinder?
  • wenn ich zwischenzeitlich den Versorger gewechselt habe und mein neuer Versorger keine Jahresverbräuche von mir ermitteln kann?

In allen drei Beispielfällen muss der Gaslieferant ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

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