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Wärme / Gasumlage

Wie lange gibt es die Gasumlage für den Wärmeanteil?

Die Gasumlage für den Wärmeanteil setzt sich aus zwei verschiedenen Umlagen zusammen: der Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage. Beide Umlagen haben unterschiedliche Laufzeiten. Aktuell ist seitens des Gesetzgebers eine maximale Laufzeit bis 1. April 2024 vorgesehen. Veränderungen bei den Erdgasumlagen werden natürlich bei den Fernwärmepreisen berücksichtigt.

Neu: Die Gasbeschaffungsumlage wurde vom Gesetzgeber zurückgenommen. Dadurch setzt sich die Gasumlage für den Wärmeanteil ab dem 1. Oktober 2022 nur noch aus der Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage zusammen.

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