Gas / Abschaltung
Wie erfolgt die Abschaltung nicht geschützter Kunden? Was sind die Kriterien?
Sowohl Netzbetreiber als auch Bundesnetzagentur müssen vor dem Ergreifen von Maßnahmen jeweils Abwägungsprozesse vornehmen und die Eignung, Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit etwaiger Maßnahmen im Einzelfall prüfen. Eine detaillierte Abschaltreihenfolge gibt es nicht, auch nicht für Industrieunternehmen. Eine solche Liste wäre praktisch gar nicht nutzbar, da die Situation in den Netzen von vielen variablen Umständen im Netz abhängt und für diese Situationen zuvor nicht hinreichend abgeschätzt werden kann. Dennoch gilt es, die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Hierfür müssen rund 100 industrielle Bereiche nach ihrer Bedeutung bzw. Position in den jeweiligen Lieferketten strukturiert werden. Wechselseitige Abhängigkeiten müssen dabei berücksichtigt werden. Beispielsweise stellt die Glasindustrie auch Ampullen für Medikamente her. Auch sind rund zwei Drittel der Produkte aus der Keramikindustrie für den technischen Einsatz vorgesehen. Deshalb müssen mögliche Auswirkungen von den beschlossenen Maßnahmen mit in die Betrachtungen einfließen. Daten hierzu werden gerade von Netzbetreibern und Bundesnetzagentur aktualisiert.
Sowohl Netzbetreiber als auch Bundesnetzagentur müssen vor dem Ergreifen von Maßnahmen jeweils Abwägungsprozesse vornehmen und die Geeignetheit, Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit etwaiger Maßnahmen im Einzelfall prüfen. Um diese Maßnahmen diskriminierungsfrei durchführen zu können, wird eine Abschaltliste mit bestimmten gewichteten Kriterien geführt. Jeder Verteilnetzbetreiber ist nach § 16 Abs.2 EnWG verpflichtet, eine solche Liste zu erstellen. Beispielsweise werden dabei Hersteller von Grundnahrungsmitteln ganz am Ende reduziert. Wohingegen z.B. ein Freizeitbad ganz zu Beginn reduziert werden würde. Generell gilt, die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Deshalb müssen mögliche Auswirkungen von den beschlossenen Maßnahmen mit in die Betrachtungen einfließen. Daten hierzu werden gerade von Netzbetreibern und Bundesnetzagentur aktualisiert.
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Gibt es eine Abschaltreihenfolge für den Notfall? Wer entscheidet und regelt die Kriterien? Ab wann ist eine Firma ungeschützter Kunde? Ist mein Unternehmen schützenswert? Wann und wie werde ich von meinem Versorger im Falle einer Abschaltung informiert und wie lange dauert diese Lage dann? Oder wird meine Versorgung einfach abgestellt? Müssen Gaskunden ihre Rechnungen weiterzahlen, wenn kein Gas mehr da ist? Was passiert dann mit den Abschlagzahlungen? Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich bzw. mein Gewerbebetrieb nicht mehr mit Gas versorgt werden? Ist grundsätzlich ein Schadenersatz möglich? Wie kann ich effektiv meinen Gasverbrauch als Haushaltskunde im Alltag absenken? Wie kann ich Gas sparen? Wie wirkt der Gaspreis auf den Strompreis? Was ist der Gaspreis-Deckel / Was ist die Gaspreis-Bremse? Wann kommt meine Preisanpassung? Wann wird die Mehrwertsteuer für Gas wieder auf 19% angehoben? Ich habe eine Preisanpassung erhalten. Muss ich meinen Abschlag auch anpassen? Meine Heizkosten steigen wegen der CO2-Bepreisung an. Muss ich als Mieter die kompletten CO2-Kosten alleine tragen?