Energiepreise
Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts, Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
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Aktuelle Preisanpassung: Warum steigt mein Tarif nicht in gleichem Maße wie die Beschaffungspreise? Wieso bekomme ich eine Preisanpassung, obwohl die Preisbremse beschlossen wurde? Sind vor dem Hintergrund der „Strom- und Gaspreisbremse“ Tariferhöhungen weiterhin zulässig?