Preisbremsen / Entlastung
Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts, Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
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Wieso bekomme ich eine Preisanpassung, obwohl die Preisbremse beschlossen wurde? Sind vor dem Hintergrund der „Strom- und Gaspreisbremse“ Tariferhöhungen weiterhin zulässig? Wird berücksichtigt, wenn der Stromverbrauch im Jahr höher ausfallen wird, da eine Wärmepumpe oder Ladesäule installiert wurde? Wie berechnet sich meine Entlastung durch die Preisbremse? Kann ich trotz Preisbremse, weiterhin zur SWU wechseln? Lohnt es sich Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden? Was ist der Unterschied zur Dezember-Soforthilfe? Wo finde ich noch weitere Informationen über die Preisbremsen? Wenn mein Energiepreis/Arbeitspreis im März 2023 unter dem Referenzpreis (Preisbremse) liegt, erhalte ich rückwirkend für Januar und Februar 2023 eine Entlastung? Wird die Energiepreisbremse verlängert und wenn ja, bis wann?