Preisbremsen / Entlastung
Was ist der Unterschied zur Dezember-Soforthilfe?
Die sogenannte Dezember-Soforthilfe, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umgesetzt wird, stellt eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember (2022) dar. Hier entfällt zunächst der Dezember-Abschlag komplett.
Die Preisbremsen gelten jedoch bis April 2024 und entlasten Sie kontinuierlich jeden Monat.
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Wieso bekomme ich eine Preisanpassung, obwohl die Preisbremse beschlossen wurde? Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren? Sind vor dem Hintergrund der „Strom- und Gaspreisbremse“ Tariferhöhungen weiterhin zulässig? Wird berücksichtigt, wenn der Stromverbrauch im Jahr höher ausfallen wird, da eine Wärmepumpe oder Ladesäule installiert wurde? Wie berechnet sich meine Entlastung durch die Preisbremse? Kann ich trotz Preisbremse, weiterhin zur SWU wechseln? Lohnt es sich Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden? Wo finde ich noch weitere Informationen über die Preisbremsen? Wenn mein Energiepreis/Arbeitspreis im März 2023 unter dem Referenzpreis (Preisbremse) liegt, erhalte ich rückwirkend für Januar und Februar 2023 eine Entlastung?