Preisbremsen / Preisanpassung
Sind vor dem Hintergrund der „Strom- und Gaspreisbremse“ Tariferhöhungen weiterhin zulässig?
Die Bundesregierung möchte mit einem Gesetzesentwurf gegen ungerechtfertigte Strom- und Gaspreiserhöhungen vorgehen. Ziel dabei ist, dass Energieversorger keine zusätzlichen Gewinne erwirtschaften. Das bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich jede Erhöhung der Strom- und Gaspreise unzulässig ist. Von dem Gesetzesvorhaben ausgenommen sind Preiserhöhungen, die aufgrund der derzeit steigenden Beschaffungskosten, steigenden Netznutzungsentgelte oder Steuern/Abgaben notwendig sind.
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Wieso bekomme ich eine Preisanpassung, obwohl die Preisbremse beschlossen wurde? Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren? Wird berücksichtigt, wenn der Stromverbrauch im Jahr höher ausfallen wird, da eine Wärmepumpe oder Ladesäule installiert wurde? Wie berechnet sich meine Entlastung durch die Preisbremse? Kann ich trotz Preisbremse, weiterhin zur SWU wechseln? Lohnt es sich Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden? Was ist der Unterschied zur Dezember-Soforthilfe? Wo finde ich noch weitere Informationen über die Preisbremsen? Wenn mein Energiepreis/Arbeitspreis im März 2023 unter dem Referenzpreis (Preisbremse) liegt, erhalte ich rückwirkend für Januar und Februar 2023 eine Entlastung?