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Preisbremsen / Versorgerwechsel

Kann ich trotz Preisbremse, weiterhin zur SWU wechseln?

Der Wechsel des Versorgers ist weiterhin uneingeschränkt möglich und beeinflusst nicht, ob Sie entlastet werden und ob weiterhin ein gedeckelter Bruttoarbeitspreis gilt.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Weitergabe der Entlastung nach Versorgerwechsel erst dann möglich ist, wenn  sichergestellt wurde, dass die SWU als ihr neuer Versorger für die Entlastung das richtige Entlastungskontingent  (Verbrauchsprognose) zugrunde legen kann. Hierzu ist es möglicherweise nötig, dass Sie uns die Rechnungskopie Ihres alten  Versorgers inklusive vermerkten Entlastungskontingents zur Verfügung stellen, oder anders sichergestellt wird, dass für die Entlastung bei der SWU das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann.

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