Wärme / Wärmeversorgung
Erhalten Wärmekunden ebenfalls die Dezember-Soforthilfe?
Bei Wärme-Kunden gelten Regelungen analog zu denen für Erdgas-Kunden. Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe haben alle Wärmekunden, außer diejenigen, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1,5 Millionen Kilowattstunden übersteigt.
Ein Antrag auf Prüfung und Feststellung der Berechtigung ist jedoch nicht nötig.
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