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Gas / Abschaltung

Ab wann ist eine Firma ungeschützter Kunde? Ist mein Unternehmen schützenswert?

Ob ein Betrieb in die Kategorie der ungeschützten Kunden fällt, hängt vom Gewerbe und dem Jahresverbrauch ab. Hat er einen geringen Gasverbrauch - „ohne sog. registrierende Leistungsmessung“ - zählt er per se zu den geschützten Kunden. Erst ab einem Jahresverbrauch von 1,5 Mio. Kilowattstunden oder einer Ausspeiseleistung von 500 kW gilt man als sog. RLM-Kunde (vgl. § 24 Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) – Kunde bei dem die Gasleistung und nicht lediglich das Gasvolumen gemessen wird - und ist nicht mehr geschützt.

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