Gas / Abschaltung
Ab wann ist eine Firma ungeschützter Kunde? Ist mein Unternehmen schützenswert?
Ob ein Betrieb in die Kategorie der ungeschützten Kunden fällt, hängt vom Gewerbe und dem Jahresverbrauch ab. Hat er einen geringen Gasverbrauch - „ohne sog. registrierende Leistungsmessung“ - zählt er per se zu den geschützten Kunden. Erst ab einem Jahresverbrauch von 1,5 Mio. Kilowattstunden oder einer Ausspeiseleistung von 500 kW gilt man als sog. RLM-Kunde (vgl. § 24 Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) – Kunde bei dem die Gasleistung und nicht lediglich das Gasvolumen gemessen wird - und ist nicht mehr geschützt.
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Gibt es eine Abschaltreihenfolge für den Notfall? Wer entscheidet und regelt die Kriterien? Wie erfolgt die Abschaltung nicht geschützter Kunden? Was sind die Kriterien? Wann und wie werde ich von meinem Versorger im Falle einer Abschaltung informiert und wie lange dauert diese Lage dann? Oder wird meine Versorgung einfach abgestellt? Müssen Gaskunden ihre Rechnungen weiterzahlen, wenn kein Gas mehr da ist? Was passiert dann mit den Abschlagzahlungen? Gibt es für Kunden eine Entlastung? Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich bzw. mein Gewerbebetrieb nicht mehr mit Gas versorgt werden? Ist grundsätzlich ein Schadenersatz möglich? Wie kann ich effektiv meinen Gasverbrauch als Haushaltskunde im Alltag absenken? Werden die Energiepreise für Gas und Fernwärme erhöht? Wie kann ich Gas sparen? Wie wirkt der Gaspreis auf den Strompreis? Warum befinden wir uns aktuell in einer Gas- beziehungsweise Strom- und Energiekrise? Was ist der Gaspreis-Deckel / Was ist die Gaspreis-Bremse? Wann kommt meine Preisanpassung? Wie wird der Septemberverbrauch für die Dezember-Soforthilfe ermittelt und gibt es Ausnahmen?