Antwort
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Genehmigung
Wo dürfen Solarparks gebaut werden?
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung folgende Freiflächen geeignet:
- Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, militärischer und wohnungsbaulicher Nutzung oder ehemalige Verkehrswege (beispielsweise aufgegebene Industriestandorte, stillgelegte Militärflächen oder Abrissareale)
- Unbebaute Gewerbe- und Industriegebiete oder versiegelte Flächen (beispielsweise Parkplätze)
- Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Bauliche Anlagen (z. B. Deponien)
- Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten (abhängig vom Bundesland)
Für viele Landwirte ist die Verpachtung für Photovoltaik daher auch lukrativ und kann ein gutes Zubrot für Betriebe darstellen.