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Energie und Trinkwasser

Welche Umsatzsteuersätze gelten für meinen Jahresverbrauch?

Für die Belieferung mit Strom, Erdgas und Wärme gilt im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der ermäßigte Sondersteuersatz in Höhe von 16% (Regelsteuersatz 19%). Bei Trinkwasser berechnen wir Ihnen ebenfalls im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 den ermäßigten Sondersteuersatz in Höhe von 5% (Regelsteuersatz 7%). Die Gebühren für Abwasser sind dagegen nicht umsatzsteuerpflichtig - hier bleibt der Preis also gleich.

Ab 1. Januar 2021 gilt wieder der gesetzliche Umsatzsteuersatz von 19% beziehungsweise 7% bei Trinkwasser.

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