Energie und Trinkwasser
Verändern sich meine Abschlagszahlungen?
Die Umsatzsteuersenkung hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihres Abschlags. Die Umsatzsteuersenkung wird erst bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
Bei bestehenden Abschlagsplänen ergibt sich für die Monate Juli bis Dezember 2020 keine Änderung in der Abschlagshöhe.
Erhalten Sie jedoch, aufgrund einer turnusmäßigen Abrechnung oder als Neukunde, einen neuen Abschlagsplan im Zeitraum Juli bis Dezember 2020, so werden die Abschläge in diesem Zeitraum mit 16% Umsatzsteuer berechnet. Abschläge ab Januar 2021 werden hingegen mit 19% Umsatzsteuer berechnet. Der Abschlagsbetrag bleibt dabei gleich.
Vorsteuerabzug berechtigte (Gewerbe-)Kunden können auch in diesem Fall den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.