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Energie und Trinkwasser

Stehen auf meiner nächsten Jahresrechnung mehrere Umsatzsteuersätze?

Ja, auf Ihrer Jahresabrechnung der SWU Energie werden zwei Umsatzsteuersätze berücksichtigt. Für den Lieferzeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gilt die reduzierte Umsatzsteuer in Höhe von 16% beziehungsweise 5%. Außerhalb dieses Zeitraumes berechnen wir Ihnen den regulär geltenden Steuersatz von 19% beziehungsweise 7%.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis:  
Ihr Energie- und Wasserverbrauch für einen beispielhaften Lieferzeitraum vom 1. Februar 2020 bis 31. Januar 2021 wird am 31. Januar 2021 abgelesen. Sie erhalten eine Jahresabrechnung mit abgegrenztem Abrechnungszeitraum:

  • Ihr Verbrauch vom 1. Februar 2020 bis 30. Juni 2020 wird mit dem regulären Steuersatz von 19% beziehungsweise 7% abgerechnet.
  • Ihr Verbrauch vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 wird mit dem gesenkten Steuersatz von 16% beziehungsweise 5% abgerechnet.
  • Und der Verbrauch 1. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 wird wieder mit dem regulären Steuersatz von 19% beziehungsweise 7% berechnet.

 

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