Energie und Trinkwasser
Soll ich meinen Zählerstand zum 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 ablesen und an die SWU melden?
Nein, Sie brauchen Ihren Zählerstand nicht zu melden, können dies aber tun.
Zur Erklärung: Für Ihre nächste Jahresrechnung grenzen wir den Verbrauch zum 30. Juni 2020 und 31. Dezember 2020 rechnerisch für Sie ab. Dabei werden jahreszeitlich bedingte Verbrauchsmengen berücksichtigt.
Wenn Sie keine rechnerische Verbrauchsabgrenzung wünschen, können Sie zum 30. Juni 2020 und 31. Dezember 2020 Ihren Zähler selbst ablesen. Dafür brauchen Sie uns nur Ihren Zählerstand bis zum 10. Juli 2020 oder 15. Januar 2021 zu senden: Einfach online unter www.swu.de/zaehlerstand oder per Fax an 0731 166-1309.