Allgemein
Gibt die SWU die reduzierte Umsatzsteuer an ihre Kunden weiter?
Die SWU gibt die Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 in vielen Bereichen an die Kunden weiter. Energieprodukte und Dienstleistungen werden dadurch in diesem Zeitraum etwas günstiger. Ab 1. Januar 2021 gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% beziehungsweise 7%.
Einen Großteil unserer Kunden versorgen wir mit Energie und Trinkwasser. Hier wird die Umsatzsteuer-Senkung für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 vollständig weitergegeben. Wir berücksichtigen die Senkung entsprechend in Ihrer nächsten Jahresabrechnung.
Ebenso geben wir die gesenkte Umsatzsteuer für alle Telekommunikations-Dienstleistungen weiter. Kunden mit Verträgen für Internet, Telefon und Fernsehen profitieren daher ebenso von der Umsatzsteuersenkung.
Die Senkung der Umsatzsteuer gilt auch für Dienstleistungen der Netzgesellschaft Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH. Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz bei der Abrechnung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung. Leistungen mit Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2020 werden mit dem regulären Steuersatz von 19% beziehungsweise 7% berechnet.
Im öffentlichen Nahverkehr ist der Verkehrsverbund DING für die Fahrpreisanpassungen zuständig. Dieser arbeitet aktuell mit diversen Beteiligten, unter anderem mit der SWU Verkehr, an einem Maßnahmenpaket. Sobald hier Entschlüsse gefasst sind, werden DING und die SWU diese veröffentlichen. Weitere und zukünftige Informationen finden Sie unter https://www.ding.eu/de/aktuelles/homepage-themen/corona-krise/.
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Gelten die reduzierten Umsatzsteuersätze auch für Dienstleistungen der SWU-Netzgesellschaft?