Allgemein
Gelten die reduzierten Umsatzsteuersätze auch für Dienstleistungen der SWU-Netzgesellschaft?
Auch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH gibt die reduzierte Umsatzsteuer von 16% beziehungsweise 5%, im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020, an die Kunden weiter. Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz bei der Abrechnung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung. Leistungen mit Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2020 werden mit dem regulären Steuersatz von 19% beziehungsweise 7% berechnet. Die jeweils gültigen Preise sind auf www.ulm-netze.de veröffentlicht.
Weitere Fragen aus dieser Kategorie
Gibt die SWU die reduzierte Umsatzsteuer an ihre Kunden weiter?