FAQ: Änderung der Umsatzsteuer
Häufige Fragen und Antworten zur Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer 2020/2021
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung beinhaltete eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die zweite Jahreshälfte 2020: Für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 16% beziehungsweise 5%.
Ab 1. Januar 2021 gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% beziehungsweise 7%.
Die SWU beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem Thema.
Antworten auf häufige Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Die 10 beliebtesten Fragen
Gibt die SWU die reduzierte Umsatzsteuer an ihre Kunden weiter?Gelten die reduzierten Umsatzsteuersätze auch für Dienstleistungen der SWU-Netzgesellschaft?Welche Umsatzsteuersätze gelten für meinen Jahresverbrauch?Stehen auf meiner nächsten Jahresrechnung mehrere Umsatzsteuersätze?Soll ich meinen Zählerstand zum 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 ablesen und an die SWU melden?Verändern sich meine Abschlagszahlungen?Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für Telekommunikations-Produkte?Gilt die Steuersenkung sowohl für die erworbene Hardware als auch für die Tarife?Wird der Betrag automatisch in der Rechnung angepasst?Sind aufgeschobene Zahlungen vom Zahlungsmoratorium auch von der Steuersenkung betroffen?Wird bei einem Neuvertrag nach Ablauf der Steuersenkung der Betrag wieder erhöht?Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für Strom an den E-Ladestationen?Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für das eCarsharing swu2go?Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für das Tanken von Erdgas?Wird die reduzierte Umsatzsteuer beim Parkvorgang mit der SWU SchwabenCard berücksichtigt?Gibt es im ÖPNV eine Änderung der Umsatzsteuer?