Wie kann ich meine PV-Anlage weiterbetreiben?

Auslaufende EEG-Förderung bei privaten PV-Anlagen

Sie haben schon viele Jahre mit Ihrer Solaranlage den Ausbau der regenerativen Energien vorangetrieben. Jetzt läuft die feste EEG-Vergütung aus, die Sie für den eingespeisten Solarstrom erhielten. Sie wollen wissen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, die Anlage weiter zu betreiben? Das EEG 2021 gibt hierfür den restlichen Rahmen vor.

Zum 1. Januar 2021 traten eine Reihe von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Unter anderem wurden auch Regelungen für Photovoltaikanlagen getroffen, die nach einer Betriebszeit von 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen.

Für diese Solaranlagen gibt es mehrere Möglichkeiten für den Weiterbetrieb: Volleinspeisung, Umrüstung auf Eigenverbrauch, Direktlieferung und sonstige Direktvermarktung. Welche dieser Optionen für den einzelnen PV-Anlagenbetreiber aus wirtschaftlicher, technischer oder ökologischer Sicht sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedingungen ab. Für Betreiber von kleineren PV-Anlagen ist in der Regel die weitere Einspeisung des gesamten Stroms (Volleinspeisung) – allerdings befristet bis Ende 2027 - oder die Umrüstung auf Eigenverbrauch geeignet.

Einspeisung des gesamten PV-Stroms (Volleinspeisung)

Bei dieser Option muss zunächst nichts unternommen werden. Sie speisen den Strom wie bisher in das öffentliche Netz ein.

  • Ist für Anlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW möglich.
  • Diese Möglichkeit ist befristet bis Ende 2027.
  • Die Vergütung richtet sich nach dem „Jahresmarktwert Solar“ abzüglich der Vermarktungskosten und ist viel geringer als die bisherige Vergütung.
  • Es entstehen keine Umrüstungskosten.

Umrüstung auf Eigenverbrauch

Hierbei verbrauchen Sie zukünftig einen Teil des Stroms aus Ihrer PV-Anlage selbst.

  • Ihre Anlage muss technisch umgerüstet werden.
  • Eventuell wird ein intelligentes Messsystem eingebaut. Dies ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
  • Die überschüssige Strommenge wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die Vergütung erfolgt - wie bei der Volleinspeisung – nach dem „Jahresmarktwert Solar“ abzüglich der Vermarktungskosten.
  • Falls es sinnvoll ist, kann ein Speicher eingebaut werden.
  • Falls es technisch möglich ist, kann der PV-Strom ggf. für eine Ladestation/Wallbox für ein E-Auto genutzt werden.
  • Für die Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
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