Antwort
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Vergütung
Wie kann ich meine PV-Anlage nach Ablauf des Förderanspruchs weiter betreiben?
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme sowie Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms. Durch das Ende der Förderung müssen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
Für Anlagen kleiner 100 kW besteht bis maximal Ende 2027 die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese Vergütung liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren und die Reststrommengen dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Bei Abnahme der Reststrommengen durch den Netzbetreiber muss kein intelligentes Messsystem installiert werden. Werden die Reststrommengen jedoch von einem Direktvermarkter abgenommen, muss ggf. ein intelligentes Messsystem (zur Fernsteuerung der Anlage) installiert sein. Ist die Anlage technisch zuverlässig, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel 20 Jahre alten Anlagenkomponenten wie PV-Module oder Wechselrichter zu überprüfen, ist es sinnvoll, einen detaillierten technischen Check durchführen zu lassen.
Der Umbau und die Ummeldung der Anlage auf Eigenverbrauch muss durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen.