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Auslaufende EEG-Förderung

Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?

Für Anlagen kleiner 100 kW besteht bis maximal Ende 2027 die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese Vergütung liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren und die Reststrommengen dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Bei Abnahme der Reststrommengen durch den Netzbetreiber, muss kein Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgen. Wenn die Reststrommengen jedoch von einem Direktvermarkter abgenommen werden, muss u.U. ein intelligentes Messsystem (zum Zwecke der Fernsteuerung der Anlage) installiert sein.

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